Alexa-Sprachmitschnitte in polnischen Homeoffices ausgewertet, Google lässt Suchmaschinen zahlen, Spiele-Streaming in Youtube-App wieder möglich.

– AUSGEWÄHLT –

Alexa: Berichteten wir in der letzten Woche schon von den Sprachmitschnitten beim Google Assistant und Apples Siri, geht es nun mit Amazons Alexa weiter. Die Zeitarbeitsfirma Randstad Polen soll befristeten Mitarbeitern gestattet haben, Daten aus Amazons Sprachassistentin Alexa zu Hause auszuwerten – natürlich nur unter strengen Sicherheitsvorkehrungen. Seit diesem Wochenende gibt es in der Alexa-App einen Schalter, mit dem die Auswertung von Mitschnitten durch Mitarbeiter verhindert werden kann.
welt.de

Google: Nach der Strafe der EU-Kommission von über 4 Milliarden Dollar wegen unfairen Wettbewerbs will Google nun drei andere Suchmaschinen-Anbieter für Android in Europa ab 2020 zulassen. Diese sollen dafür allerdings monatlich zahlen. Welche Anbieter den Zuschlag erhalten, soll jedes Jahr in einer Auktion ermittelt werden. In ihrem Gebot sollen die Suchmaschinen den Preis nennen, den sie jedes Mal zu zahlen bereit sind, wenn ein Nutzer sich für ihren Dienst entscheidet.
n-tv.de 

Youtube: Das Spiele-Streaming ist ein lukratives Geschäft und ab November will Google mit der Spiele-Plattform Stadia in diesem Bereich deutlich präsenter sein. Nun ist es mit der neuen Youtube-Version für Android ab sofort wieder möglich, Spiele direkt vom Smartphone aus zu streamen. Nachdem die Youtube Gaming-Plattform eingestellt wurde, fehlte diese Möglichkeit in der Youtube-App.
googlewatchblog.de

Facebook-Apps: WhatsApp und Instagram werden umbenannt in „WhatsApp von Facebook“ und „Instagram von Facebook“. An den Funktion ändert sich nichts, vielmehr sei es laut eines Konzern-Sprechers als politisches Signal zu verstehen. Den Nutzern soll klar sein, dass die beiden Apps zu Facebook gehören. Bleibt zu hoffen, dass dies den Druck auf das Unternehmen erhöht, etwas mehr für das Image des Mutterkonzerns zu tun.
horizont.net

Telekom: Nach dem Gerichtsurteil gegen die Telekom wird schon diese Woche das StreamOn-Angebot im Kundeninteresse verbessert. Die Bandbreitenbeschränkung fällt genauso wie die Anrechnung von im Ausland verbrauchter Daten. Kunden können nun ohne Anrechnung auf das Datenvolumen europaweit auch in HD-streamen.
androidpit.de

Lauf-App: Fast jeder hat schon einmal seine Laufrunde in einer Karte dargestellt und mit anderen geteilt oder zumindest solche Postings von anderen gesehen. Der Künstler und Läufer Lenny Maughan hat nun mit der Lauf-App Strava in San Francisco Bilder erlaufen. 46 km musste er zum Beispiel für das Bildnis von Frida Kahlo zurücklegen. Aber auch die bekannte Stones-Zunge, ein Schwein oder ein Läufer gehören zu den App-Kunstwerken.
watson.de

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Was tun, wenn meine App zu kompliziert wird? Ruben Gänsler gibt bei uns im Gastbeitrag wertvolle Tipps zur „Reparatur“ komplexer Apps. Am 8. Oktober 2019 zeigt er zudem im mobilbranche.de-Workshop „App-Design-Sprint“ in Berlin praktische Methoden und Strategien, mit denen Sie Ihr nächstes App-Projekt von Anfang an vor dieser Gefahr schützen können.
Infos & Anmeldung zum Workshop hier! 

– MITGEZÄHLT –

41 Prozent der Eltern von unter Vierjährigen geben den Kleinen ein Tablet oder Smartphone in die Hand, damit sich diese damit selbst beschäftigen. Das ergab eine Online-Umfrage für das Apothekenmagazin „Baby und Familie“ Anfang Juni unter 124 Eltern von Kleinkindern. 23 Prozent der Eltern gaben an, dass die Nutzung  zum Teil das Anschauen oder Lesen von Büchern ersetzt, genauso viele lassen die Kinder ein Malprogramm nutzen. Kinderärzte finden das irgendwie nicht so gut.
presseportal.de

– DA WAR NOCH WAS –

Da ist Helene Fischer 83-mal in der Nacht abgefragt worden – es ist wohl relativ unwahrscheinlich, dass Frau Fischer dort 83-mal kontrolliert worden ist.“

Landespolizeipräsident Udo Münch berichtet vor dem hessischen Innenausschuss von einem Helene-Fischer-Konzert in Frankfurt. Offenbar werden aber auch in anderen privaten Angelegenheiten unzulässige Datenabfragen durch Polizeibeamte tausendfach vorgenommen.
golem.de

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