Verhärtete Fronten: Die Daimler-Tochter MyTaxi darf Taxifahrten künftig nicht mehr mit Preisnachlassen von bis zu 50 Prozent bewerben, hat das Landgericht Frankfurt entschieden. Was für Taxi-Kunden keine gute Nachricht ist, ist für die Taxizentralen des Landes ein wichtiger Sieg im Jahre andauernden Dauerstreit mit der Taxi-App. MyTaxi hatte in den vergangenen Monaten mehrfach mit Rabatten von 50 Prozent um Nutzer geworben. Fahrer erhielten zwar den vollen Fahrpreis, aber nur weil Daimler die Differenz zum Ursprungspreis aus eigener Tasche zahlte – aus Sicht der Taxizentralen eine illegale Querfinanzierung und damit Wettbewerbsverzerrung. Das sah auch die Richterin so und untersagte der Daimler-Tochter entsprechende Werbeaktionen bundesweit: „Die Höhe des gesetzlich festgelegten Preises für Taxifahrten darf weder nach oben noch nach unten unterschritten werden.“ Doch gerade diese Tarifpflicht ist Unternehmen wie MyTaxi oder Uber ein Dorn im Auge. Beide Unternehmen sehen sich als reiner Vermittler von Taxifahrten nicht an das Personenbeförderungsgesetz gebunden, halten die Tarifpflicht aus Wettbewerbssicht für wenig förderlich und veraltet. Eine Ende des Dauerstreits ist nicht in Sicht. MyTaxi prüft eine Revision, ein Sprecher kommentierte das Urteil kampfeslustig: „Wir sind weiter von der Rechtmäßigkeit unserer Aktionen überzeugt.“
handelsblatt.com, sueddeutsche.de
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2 Antworten zu “Rabattverbot: Gericht geht gegen Daimler-Tochter MyTaxi vor.”
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