Selbsteinladung zu WhatsApp-Gruppenchats, Libra mit Shopify, Strom aus der Luft.

– AUSGEWÄHLT –

WhatsApp: Wer sich gerne an WhatsApp-Gruppenchats beteiligt, aber von niemanden eingeladen wird, kann auch via Google fündig werden. Die Einladungslinks wurden bisher nicht per Meta-Tag geschützt und wurden so auch in der Suchmaschine gelistet. Öffnet man den Link, ist man automatisch Mitglied des Gruppenchats.
derstandard.at

Libra: Es ist etwas ruhig geworden um Facebooks Digitalwährung. Nach dem Paypal, Visa, Mastercard und andere die Libra Association verlassen hatten, ist nun die kanadische E-Commerce-Plattform Shopify beigetreten. Damit könnten rund eine Million Händler die für dieses Jahr angekündigte Währung nutzen.
golem.de

Strom: Wissenschaftler der Universität von Massachusetts Amherst haben ein Gerät entwickelt, das ein natürliches Protein zur Erzeugung von Elektrizität aus der Luftfeuchtigkeit verwendet. Das „Air-Gen“ (luftbetriebener Generator) genannte Gerät kann kleine Einheiten mit Strom versorgen. An einem Einsatz für Smartphones wird gearbeitet.
cio.de

Blinkist: In seinem Buch App Store Confidential (*) verrät Ex-Apple-Manager Tom Sadowski unter anderem, dass Apple überlegt habe, das erfolgreiche Sachbuch-App-Startup zu übernehmen. Der Gründer und CEO von Blinkist, Holger Seim, hat davon aber auch nur aus dem Buch erfahren. Einen offiziellen Call zum Thema Übernahme habe es nie gegeben.
gruenderszene.de

Disney+: In einem Monat startet der neue Streamingdienst in Deutschland, der in den USA schon 26,5 Millionen Abonnenten bis Jahresende finden konnte. Beliebte Filme wie Star Wars, Frozen, Toy Story, die Serie „The Mandalorian“ etc. werden hier exklusiv zu sehen sein. Wer vorbestellt, bezahlt für das erste Jahr 60 statt 70 Euro.
horizont.net

– MITGEZÄHLT –

47 Verträge zum Aufbau von 5G-Netzen hat Huawei mit europäischen Mobilfunkprovidern inzwischen geschlossen. Zu den Vertragspartnern zählt auch die spanische Telefónica-Gruppe, die in Deutschland das O2-Netz betreibt.
zeit.de

– DA WAR NOCH WAS –

„Insbesondere bei Telekommunikationsdiensten besteht deshalb Handlungsbedarf zur Verkürzung der Kündigungsfrist und der Laufzeit. Entsprechend dem belgischen und dänischen Modell befürwortet der vzbv – abweichend vom Referentenentwurf – deshalb eine maximale Vertragslaufzeit von sechs Monaten.“

Dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geht der Referentenentwurf des „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ nicht weit genug.  Eine Befragung unter 2002 Verbrauchern zeigte, dass jeder Dritte durch eine verpasste Kündigungsfrist weitere 12 Monate an einen Vertrag gebunden war.
macerkopf.de

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