Einsatz von Staatstrojanern soll ausgeweitet werden.

Ein Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums sieht vor, dass künftig nicht nur die Polizei sogenannte Staats- oder Bundestrojaner einsetzen darf, sondern auch das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst (BND). Beiden Diensten soll der „Eingriff in informationstechnische Systeme“ erlaubt werden. Heißt: Sie dürften Computer und Smartphones sowie andere Geräte im Internet der Dinge hacken. Betroffen sind davon zum Beispiel Telegram, WhatsApp, Alexa oder Skype.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) verteidigt den Plan seines Ministeriums. Die Erweiterung der Befugnisse sei dringend notwendig – „und da wird sich auch niemand mit guten Gründen gegen verwehren können“, sagte Seehofer. Tatsächlich regt sich aber grundsätzlich massiver Widerstand gegen die Ermittlungsmethode. Auch Innenausschussmitglieder verschiedener Parteien haben Bedenken gegen den Vorschlag. So wird die Ausweitung des Staatstrojaners auf das Bundesamt für Verfassungsschutz zum Beispiel als Gefahr angesehen, dass die Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten immer weiter verwässert wird.

Um was genau geht es?

Um das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme nicht unzulässig einzuschränken, wird zwischen zwei Arten des polizeilichen Staatstrojaners unterschieden: Bei der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) dürfen Ermittler nur das mitlesen, was als laufende Kommunikation gilt. Verschlüsselte WhatsApp-Nachrichten etwa, nicht aber das ganze System oder die gesamte gespeicherte Kommunikation. Bei der Onlinedurchsuchung allerdings dürfen die Ermittler auf alle Daten des Gerätes zugreifen. Hierfür müssen jedoch besonders schwere Tatvorwürfe wie z.B. Mord oder Hochverrat gegen den Verdächtigen erhoben werden.

Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst dürfen diese Techniken bisher nicht einsetzen, wenn sie zum Beispiel einen Spionageverdacht hegen, sollen dies also in Zukunft dürfen.

Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass der Bundesnachrichtendienst den Trojaner nicht ausschließlich selbst nutzen soll, sondern ihn allen deutschen Behörden zur Verfügung stellt. Das Vorgehen sei eine „Möglichkeit der ressourcenschonenden Zusammenarbeit“, heißt es in der Begründung. Der Verfassungsschutz soll zudem das Recht bekommen, auch Daten von Kindern und Jugendlichen zu speichern. Bisher gilt eine Mindestaltersgrenze von 14 Jahren.

Seehofer betonte, das Gesetzgebungsverfahren sei noch ganz am Anfang. Jedes eingebrachte Argument werde abgewägt – „auch die Kontrollmöglichkeit des staatlichen Vorgehens“. Derzeit befindet sich der Gesetzentwurf noch in der Ressortabstimmung der beteiligten Ministerien. 

– Anzeige –

+ AppsFlyer veröffentlicht die 8. Ausgabe des Performance Index Reports, der Benchmark der führenden Werbenetzwerke für App-Anbieter
+ Facebook und Google weiterhin marktführend
+ Fraud nimmt zu und beeinflusst Rankings weltweit
+ Abkehr vom Affiliate-Marketing
+ Starkes Wachstum: Afrika und der Nahe Osten erstmals analysiert
Jetzt kostenlos lesen!

Diesen Artikel teilen

Kommentare sind geschlossen.

Mobilbranche.de Newsletter

Hiermit akzeptiere ich die Datenschutzbestimmungen.