Android-Marktmacht: Erste Reaktionen auf die Rekordstrafe gegen Google.

EU Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager
EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager (Quelle: European Union 2018 / Foto: Jennifer Jacquemart)

Rekord ohne Siegerehrung: Es ist die höchste Geldbuße, die je gegen ein einzelnes Unternehmen verhängt wurde. 4,3 Milliarden Euro Strafe hat die EU-Kommission gestern gegen Google ausgesprochen. Der Grund: Google missbrauche mit Android seine Marktmacht. Wir haben erste Reaktionen eingefangen.

Die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärt gestern über Twitter, warum sie die Android-Strategie von Google für illegal hält.

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Wie Horizont berichtet ergänzt sie ihre Aussage mit folgenden Worten: „Ich denke, das ist eine hohe Geldsumme. Aber wenn man auf den Anteil am Umsatz schaut, dann ist es im Rahmen dessen, was wir üblicherweise verhängen. Vielleicht ein bisschen am höheren Ende, aber nicht spektakulär in der Hinsicht“, so Vestager.

Google wird Widerspruch einlegen

Das sieht Google-CEO Sundar Pichai ganz anders. In einem Blogpost erklärt er: „Heute hat die Europäische Kommission eine Wettbewerbsentscheidung gegen Android und sein Geschäftsmodell erlassen. Die Entscheidung berücksichtigt nicht, wie viel Auswahl Android Tausenden von Telefonherstellern und Mobilfunknetzbetreibern bietet, die Android-Geräte bauen und verkaufen; für Millionen von App-Entwicklern auf der ganzen Welt, die ihr Geschäft mit Android aufgebaut haben; und Milliarden von Verbrauchern, die sich innovative Android-Smartphones leisten und nutzen können.“

Pichai vertritt also klar die Meinung, dass Google zunehmend viele Möglichkeiten schafft und den Markt öffnet, statt ihn für sich einzunehmen. Deshalb wird Google Widersprich gegen die Entscheidung einlegen.

Verbände begrüßen das Urteil

Wie Horizont berichtet, fanden sich bereist erste positive Stimmen seitens der Verbände. So haben die Verlegerverbände VDZ und BDZV das Urteil gegen Google begrüßt. „Mit dieser Entscheidung setzt die EU-Kommission ihren Kurs fort, europaweit marktbeherrschenden Digitalplattformen Grenzen aufzuzeigen“, erklärten Sprecher der Verbände in Berlin.

Auf jeder Wertschöpfungsebene muss Wettbewerb bestehen

Jurist Thomas Höppner von der Kanzlei Hausfeld vertritt den Beschwerdeführer und erklärte: „Die Kommission stellt klar, dass die etablierten kartellrechtlichen Vorgaben, etwa zum Verbot der Koppelung von Diensten, auch gelten, wenn Produkte wie das Android-Betriebssystem kostenlos verbreitet werden. Für eine florierende Digitalwirtschaft ist es wesentlich, dass auf jeder Wertschöpfungsebene Wettbewerb besteht und keine Gatekeeper den Zugang zu Verbrauchern blockieren und monopolisieren können.“

Meedia hat einige Stimmen und erste Reaktionen von Politikern eingefangen. Darunter Prof. Dr. Rupprecht Podszun von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Er begrüßt die Entscheidung gegen Google und illustriert weitere perspektivische Problemfelder: „Die Entscheidung ist nur ein Puzzleteil: Politiker und Behörden setzen derzeit mühsam das Bild einer digitalen Wettbewerbsordnung zusammen. Dazu zählen auch das Verfahren des Bundeskartellamts gegen Facebook und das Vorgehen von Wettbewerbskommissarin Vestager gegen Apple wegen Steuervermeidung.“

EU wird Tech-Riesen nicht in die Knie zwingen

Wired sieht die Rekordstrafe sportlich und prognostiziert perspektivisch sogar die Unwirksamkeit dieser Maßnahme: „Die Geldstrafe ist für das Unternehmen unschön, aber verkraftbar. Immerhin machte Google 2017 einen Umsatz von rund 100 Milliarden Euro. Mit dem Bußgeld allein wird die EU-Kommission den Tech-Riesen also nicht in die Knie zwingen.

Aber auch hier herrscht noch keine abschließende Einigkeit. „Eine Geldstrafe von mehreren Milliarden Euro steckt auch Google nicht ohne Weiteres weg, doch die eigentlich spannende Frage ist, welche Vorgaben die Wettbewerbshüter Google nun machen“, sagte Achim Wambach, Vorsitzender der Monopolkommission und Präsident des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) im Gespräch mit der WELT.

 

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