Heute hat die Versteigerung der 5G-Mobilfunk-Frequenzen in Mainz durch die Bundesnetzagentur begonnen. Der Bund erhofft sich dadurch Einnahmen in Milliardenhöhe. Im Vorfeld der Versteigerung gab es einen erbitterten Streit um die Regeln, die die Bundesnetzagentur festgelegt hatte. Die drei Netzbetreiber Telekom, Vodafone und Telefónica hatten mit einem Eilantrag vor Gericht erzwingen wollen, dass diese geändert werden. Sie hatten vor allem die Versorgungsauflagen angeprangert, die an die Auktion geknüpft sind: Bis Ende 2022 sollen mindestens 98 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland mit schnellem Internet versorgt werden – zudem alle Autobahnen, die wichtigsten Bundesstraßen und Zugstrecken. Vor Gericht scheiterten die Kläger im Eilverfahren, über das Hauptsacheverfahren wird noch entschieden.
Was ist 5G eigentlich?
5G bezeichnet zunächst einfach die fünfte Mobilfunkgeneration. Die Übertragungsrate ist etwa 100 Mal so schnell wie beim Vorgänger 4G (LTE) und spielt vor allem für die Industrie eine Rolle. Beim neuen Standard können in einer 5G-Zelle viel mehr Geräte als bisher bedient werden, die Daten haben eine kürzere Laufzeit (Latenz) und die Ortung von Geräten kann bis auf einen Meter genau erfolgen. Dadurch können zum Beispiel in einer Werkhalle viele Maschinen und Dinge miteinander verbunden werden. Die Datenübermittlung in Echtzeit ist zum Beispiel für autonome Fahrzeuge oder Telemedizin-Anwendungen notwendig. Für die Industrie 4.0 und das Fortschreiten des „Internets der Dinge“ gilt 5G als unverzichtbar.
Das heutige 4G (LTE) Netz ist eine wesentliche Grundlage von 5G und wird nicht etwa abgeschafft, sondern weiter ausgebaut. Für die meisten privaten Anwender ist Stand heute LTE ohnehin ausreichend, etwa zum Video-Streaming. Eine bundesweit flächendeckende Versorgung mit 5G (Stichwort Milchkanne) wird es voraussichtlich nicht geben. Nach einer Studie der Beratungsgesellschaft WIK wären hierfür 750.000 Antennen nötig, also mehr als 10x so viele wie heute in Betrieb sind. Jeder Mast kostet um die 100.000 Euro.
Wie läuft die Auktion ab?
Die Versteigerung verläuft unter strengen Sicherheitsvorkehrungen. Die Vertreter der Bieter Deutsche Telekom, Vodafone, Telefonica Deutschland und Drillisch (1&1) sitzen in voneinander getrennten Räumen, müssen ihre Handys abgeben und können ihre Gebote in ein Netzwerk ohne Internetverbindung eingeben. Selbst die Fenster sind abgeklebt und die Türen schalldicht isoliert.
Das Mindestgebot liegt je nach Frequenz und Verfügbarkeit zwischen 1,7 und fünf Millionen Euro. Spätestens nach einer Stunde endet die Auktionsrunde. Dann gibt der Auktionator die aktuellen Höchstgebote bekannt. Das Prozedere wiederholt sich so lange, bis für keinen Block mehr neue Gebote eingehen. Bei der Auktion 2015 erstreckten sich die 181 Bieterrunden über drei Wochen. Die aktuellen Ergebnisse der einzelnen Runden veröffentlicht die Bundesnetzagentur hier. Experten rechnen mit einem Erlös für den Bund zwischen drei und fünf Milliarden Euro. Das Rekordergebnis für die UMTS-Lizenzen aus dem Jahr 2000 von 100 Milliarden D-Mark galt im Nachhinein als viel zu hoch.
Wie gefährlich ist die Strahlung bei 5G?
Zahlreiche Studien haben sich bereits mit den Auswirkungen beschäftigt. „Eindeutig nachgewiesen ist bislang lediglich, dass die hochfrequenten Felder eine thermische, also wärmende Wirkung haben. Das kennt man ja auch aus der Mikrowelle“, erklärt Sarah Drießen vom Forschungszentrum für elektromagnetische Umweltverträglichkeit an der RWTH Aachen. Allerdings fällt beim Mobilfunk dieser Effekt viel geringer aus. Die Präsidentin des Bundesamtes für Strahlenschutz, Inge Paulini, hat vor dem Start der Auktionen der 5G-Mobilfunklizenzen weitere Forschungen über die gesundheitlichen Folgen gefordert. „Deutlich höhere Datenübertragungsmengen, neue und zusätzliche Sendeanlagen und höhere Frequenzen verändern aber die Strahlungsintensitäten – diese müssen untersucht werden“, sagte Paulini.
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