Alles über AGBs – Das sollten App- und mobile Website-Betreiber wissen.

Wer heutzutage im Internet etwas bestellt, muss den AGBs eines Unternehmens zustimmen, bevor der Vertrag zustande kommt. Auch im stationären Handel müssen die AGBs einsehbar aushängen. Privaten Verbrauchern begegneten die Regelwerke früher beim Einkaufen also am häufigsten – mittlerweile auch bei der Nutzung von Apps. Tatsächlich spielen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aber in fast allen Branchen eine wichtige Rolle. Nachfolgend erfahren Unternehmer und solche, die es werden wollen, alles Wissenswerte rund um das Thema AGBs.

Quelle: Pixabay

Was genau sind AGBs?

AGBs ist das gängige Akronym für Allgemeine Geschäftsbedingungen. Doch worum genau handelt es sich dabei? Allgemeine Geschäftsbedingungen dienen der Vereinheitlichung von Geschäftsvorfällen in einem Unternehmen. Darin festgeschrieben sind Vertragsbestandteile, die einen eingegangenen Kaufvertrag ergänzen und die Vielzahl von Kaufverträgen pro Unternehmen einheitlich regeln sollen. Doch warum ist das so wichtig? Und was wiegt mehr – BGB oder AGBs?

Darum sind AGBs für Apps und mobile Websites so wichtig

App-Betreiber sind sich oft unsicher bei der Ausgestaltung ihrer Geschäftsbedingungen, und das ist kein Wunder. Zwar gibt es Richtlinien und Tabus, die sich wie ein roter Faden durch die AGBs ziehen, dennoch ist Vertragsrecht ein weites Feld. Es ist also nur recht und billig, diesen Prozess durch Experten begleiten zu lassen. Viele Gründer lassen sich deshalb vom Fachmann individuelle AGBs erstellen, die speziell auf ihre App zugeschnitten sind.

Unternehmen wie yourXpert wissen genau, worauf es ankommt. Dabei holen sie vom Auftraggeber alle relevanten Informationen über die App und Datenschutzfragen ein und, um die Klauseln stichfest zu formulieren. Gesetzliche Grundlagen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Verbraucher und Unternehmer übrigens in den §§ 305 ff. BGB.

Was steht in den AGBs?

Die Frage nach dem Inhalt von AGBs kann man nicht pauschal beantworten. Was in den einzelnen Klauseln enthalten ist, hängt nämlich von mehreren Faktoren ab. Dazu zählt die Branche des jeweiligen Unternehmens, aber auch die Art des Geschäftes und die Art des Vertrages. Die Geschäftsbedingungen sollten also stets individuell an ein Unternehmen oder sogar an spezifische Vertragsarten angepasst werden.

Grundsätzlich sind AGBs zu Kaufverträgen anders inhaltlich auszuschmücken als AGBs zu Mietverträgen, Leasingverträgen oder Dienstleistungsverträgen. Händler, die im E-Commerce aktiv sind, sollten ihre AGBs also auf ihr spezifisches Geschäftsmodell anpassen, während Unternehmen mit eigener App mit ihren Kunden einen Nutzungsvertrag abschließen. Dieser ist vertragsrechtlich wieder etwas anders zu behandeln und sollte deshalb unbedingt vereinheitlicht werden – vor allem bei großer Nutzerzahl.

Welche Punkte sollten abgedeckt werden?

Bestandteile, die aus gutem Grund in fast allen AGBs verklausuliert werden, sind Fragen der Haftung, der Zahlungsmodalitäten, der Preise und Gewährleistungen.

Sind AGBs verpflichtend?

Es besteht keine Pflicht, AGBs anzufertigen. Gibt es im Unternehmen AGBs, müssen diese den Kunden zugänglich gemacht werden. Gibt es keine AGBs, gelten die gewöhnlichen Klauseln des Bürgerlichen Gesetzbuches. Unternehmen, die Massengeschäfte abwickeln und entsprechend viele einzelne Geschäftsvorfälle einheitlich gestalten müssen, können von eigenen AGBs maßgeblich profitieren.

Welche Inhalte sind in AGBs verboten?

Bei Kaufverträgen kollidieren zwei Rechte: die Vertragsfreiheit und die im BGB festgeschriebenen Gesetze. Grundsätzlich gilt bei AGBs, dass die Rechte des Verbrauchers klar definiert werden sollen. Dieser ist im Zweifelsfall nämlich dem Unternehmen gegenüber in der schlechteren Position.

Die einzelnen Klauseln der AGBs dürfen nicht so absurd und überraschend sein, dass Verbraucher nicht damit rechnen können. Außerdem dürfen Klauseln nicht mehrdeutig sein. Zudem dürfen sich aus den AGBs keine einseitige Belastung dem Vertragspartner gegenüber ergeben.

Salvatorische Klausel

Viele Unternehmer und Verbraucher nehmen an, dass AGBs ungültig werden, wenn eine der enthaltenen Klauseln nicht gültig ist. Das ist nicht korrekt. Wird einer Klausel – oder auch mehreren – ihre Gültigkeit aberkannt, bleibt der Rest des Vertrages davon unberührt. Einzig in den betreffenden Punkten kann sich eine Änderung ergeben: Für die betreffenden Situationen oder Fragen treten nun die allgemeinen Gesetze aus dem BGB in Kraft. Unternehmer, die viele ähnliche Geschäftsvorfälle abwickeln, sollten die durch individuell, perfekt auf das jeweilige Unternehmen abgestimmten AGBs für sich und ihre Kunden nutzen.

Durch die Vereinheitlichung der zahlreichen Verträge ergibt sich Klarheit für alle am Vertragsabschluss beteiligten Personen. Es empfiehlt sich, sich die Kenntnisnahme der AGBs durch Kunden bestätigen zu lassen.

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