5G-Vergaberichtlinien sorgen für viel Kritik.

O2-Sendemast am Leipziger Augustusplatz (Bild: Telefónica)

Ein Kompromiss, den kaum einer gut findet: Die gestern veröffentlichten finalen Vergaberichtlinien für die Versteigerung von 5G-Frequenzen sorgen in Wirtschaft und Politik für viel Kritik. Aus der Traum von superschnellem Internet überall in Deutschland. Der größte Mangel aus Sicht der Kritiker: Auch im 5G-Netz dürfte es wieder massive Funklöcher geben – und damit wird Deutschland auch künftig kein digitaler Vorreiter sein, sondern viele Zukunftsprojekte z.B. im Bereich des autonomen Fahrens werden gefährdet. Denn die Vergaberichtlinien sehen vor, dass bis Ende 2022 nur 98 Prozent der deutschen Haushalte schnelle Downloads mit bis zu 100 Megabit pro Sekunde nutzen können. Doch das sind eben keine 100 Prozent – und ca. 1,7 Mio Bürger dürften somit bei sich zu Hause in die Röhre gucken. Zudem bedeutet der schon bei den 4G-Frequenzversteigerungen verwendete Ansatz der Haushaltsabdeckung, dass es in Wald und Wiese auch weiter unzählige Funklöcher geben darf. Immerhin: Auch für Autobahnen, Bundes-, Landes- sowie wichtige Wasserstraßen gilt die Versorgungspflicht – ebenso wie für alle Bahnstrecken. Denn 5G soll Kommunikation fast ohne Verzögerung in Echtzeit wie auch autonomes Fahren von Autos oder Lastwagen ermöglichen.

Stimmen zu der 5G-Entscheidung

„Fehlentscheidung: keine Flächendeckung bei 5G, die uralte Orientierung an der Zahl der Haushalte bleibt. Eine verlorene Chance – es geht doch gerade um mobilen Netzzugang“, twittert FDP-Politiker Christian Lindner.

„Wir sind auf eine lückenlose Abdeckung einer Kommunikationstechnologie – sei es mit 5G oder einer WLAN-basierten Alternative – angewiesen. Sonst werden viele Projekte unserer Mobilitätsdienste und die Entwicklung autonomer Fahrfunktionen gefährdet oder schlicht nicht mehr umsetzbar sein“, so Markus Heyn, Geschäftsführer der Robert Bosch GmbH, im „Handelsblatt“.

„Neben den recht zahmen Versorgungsverpflichtungen schonen die Vergabebedingungen die Platzhirsche an einer weiteren entscheidenden Stelle: So sehen die Regulierer keine Diensteanbieterverpflichtung vor. Mobilfunkanbieter ohne eigenes Netz, beispielsweise Mobilcom-Debitel, 1&1 oder Congstar, könnten nicht mehr ohne Weiteres darauf hoffen, die Netze der drei Großen nutzen zu können. Ganz schließt die Bundesnetzagentur die Tür zwar nicht, will sich aber nur auf eine Schiedsrichterrolle beschränken. Virtuelle Anbieter wären auf ‚freiwillige‘ Verhandlungen angewiesen und praktisch auf Gedeih und Verderb dem Preisdiktat der Betreiber ausgeliefert. Und diese haben ihre Position unmissverständlich klargemacht: nicht mit uns. Oder nur zu Konditionen, die die Gewinnmargen nicht kaputtmachen“, so Thomas Rudl bei Netzpolitik.org.

„Statt ewig neuer Wünsche braucht es jetzt Klarheit für unsere Investitionen“, so Telefónica-Deutschlandchef Markus Haas im „Handelsblatt“.

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