Facebook und Universal Music starten Lizenzpartnerschaft mit Signalwirkung.

Strategischer Schritt mit neuen, großen Möglichkeiten: Das Zuckerberg-Netzwerk ist nun lizenzierter Partner von Universal. Das bedeutet, dass Facebook zukünftig auf einen riesengroßen Content-Schatz an Musik und Videoinhalten zugreifen kann. 

Universal-Künstler Eminem „live on stage“ (Copyright: Universal Music / Jeremy Deputat)

Mega-Deal mit weltgrößtem Major-Label

Horizont bezeichnet die Kooperation in seinem heute veröffentlichten Beitrag bereits als „Mega-Deal mit Signalwirkung“. Bei allen Möglichkeiten, die sich nun bieten, ist zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht zu 100 Prozent klar illustriert, wie sich das in Zukunft konkret gestalten wird. Auch der zeitliche Umfang der Zusammenarbeit ist noch nicht ganz klar. Fakt ist aber, dass sich durch die Verbindung von Social Media und Musik eine ganze Menge Gesaltungsmöglichkeiten bieten, um Menschen zu unterhalten und emotional noch näher an Facebook auf der einen Seite und die Musikindustrie auf der anderen Seite zu binden.

Der neue Kurs von Facebook

Bereits im Februar kündigte Mark Zuckerberg an, dass Facebook langfristig eine neue Strategie verfolgen würde. „In den vergangenen zehn Jahren war Facebook darauf ausgerichtet, Freunde und Familien zu verbinden. Auf dieser Basis wird unser nächster Fokus sein, eine soziale Infrastruktur für die Gemeinschaft zu entwickeln“, so Zuckerberg Anfang 2017.

Auch Instagram und Oculus werden profitieren

Nicht nur Facebook, sondern auch die Schwesterunternehmem Instagram und Oculus sind in der Partnerschaft mit dem weltgrößten Major-Label Universal inbegriffen. Gerade mit Oculus lassen sich musikalische Inhalte in Zukunft zweifelsohne sehr publikumswirksam mit Virtual Realityin Szene setzen – vielleicht sogar mit der für 2018 geplanten mobilen Oculus-Brille.

 

 

Diesen Artikel teilen

Eine Antwort zu “Facebook und Universal Music starten Lizenzpartnerschaft mit Signalwirkung.”

Mobilbranche.de Newsletter

Hiermit akzeptiere ich die Datenschutzbestimmungen.