Drosselkom gestoppt: Kölner Landgericht verhindert Zwei-Klassen-Netz.

Telekom startet Entertain to go fürs iPad.Die Drossel gedrosselt: Die Deutsche Telekom darf die Geschwindigkeit bei Internet-Flatrates nach Erreichen eines Datenvolumens nicht drosseln, entschied das Kölner Landgericht heute und gab damit einer Klage der Verbraucherzentrale NRW statt. „Kunden sollten über die gesamte Laufzeit die Sicherheit haben, dass das versprochene Surftempo nicht reduziert wird“, hatten die Verbraucherschützer gefordert und vorerst Recht bekommen. Beim Vertragsabschluss einer Internet-Flatrate rechne der Kunde mit uneingeschränktem Internetzugang mit einer festgelegten Surfgeschwindigkeit und nicht mit einer Drosselung, so die Urteilsbegründung des Landgerichts. „In Zeiten mit stetig steigendem Bedarf an einem schnellen und kontinuierlich leistungsfähigen Internet insbesondere im Hinblick auf das Streaming von Fernsehen und Filmen betreffe auch eine Drosselung auf 2 Mbit/s ein breites Publikum und nicht nur sogenannte Power User“, heißt es weiter. (Az.: 26 O 211/13) Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, mit einer Revision der Telekom ist zu rechnen. Ein Sprecher nannte das Urteil „nicht nachvollziehbar“. Die seit Bekanntgabe der Drosselpläne in diesem Zusammenhang gemeinhin als „Drosselkom“ verspottete Telekom müsste im Falle der Rechtsgültigkeit des Urteils die entsprechenden Vertragsklauseln, die angekündigte Drosselung auf 384 Kilobit bzw. auf 2 Megabit pro Sekunde vorsehen, aus den Verträgen streichen.  Damit ist dem befürchteten Zwei-Klassen-Netz und einer damit verbundenen Einschränkung der Netzneutralität vorerst ein Riegel vorgeschoben worden. Die Telekom verfolgt den Plan, Kooperationspartner und eigene Multimedia-Inhalte von der Drosselung auszuschließen und damit gegenüber anderen Anbietern zu bevorzugen. Der Verbrauch des Datenvolumens würde bei diesen Partnern nicht angerechnet. Im Mobilfunk wird die Datenübertragung des Kooperationspartners Spotify nicht berechnet, während andere Musik-Streaming-Dienste auf das Datenvolumen drücken. Ob Mobilfunk-Flatrates von der Entscheidung des Kölner Landgerichts berührt werden bleibt abzuwarten.
zeit.de, spiegel.de, faz.net, handelsblatt.com

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Eine Antwort zu “Drosselkom gestoppt: Kölner Landgericht verhindert Zwei-Klassen-Netz.”

  1. Ein erfreuliches Urteil, zumindest wenn es auch in Zukunft Bestand haben sollte. Es kann wohl kaum die Lösung sein, die Breitband-Unterversorgung in Deutschland durch Zwang-Drosselung der Benutzer auszugleichen.

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