Samsung darf Galaxy Tab 10.1 weiter nicht verkaufen.

Herbe Schlappe: Der koreanische Elektronikkonzern Samsung darf sein Galaxy Tab 10.1 auch weiter nicht in Deutschland verkaufen – das Landgericht Düsseldorf hat das von Apple beantragte Verbot heute bestätigt. Samsung habe Geschmacksmuster von Apple verletzt, begründet das Gericht seine Entscheidung – das Galaxy Tab 10.1 ähnelt demnach einfach zu stark dem iPad. Laut einem Gedächtnisprotokoll von Netbooknews-Blogger Sascha Pallenberg sagte die vorsitzende Richterin Johanna Brückner-Hofmann, Samsung habe mit dem Galaxy Tab 10.1 das minimalistische Design des Apple iPad kopiert. Der Gesamteindruck werde durch die glatten, schlichten Flächen bestimmt und somit gebe es eine Übereinstimmung mit dem iPad, während es andere Apple-Konkurrenten wie Acer, Asus und Toshiba geschafft hätten, sich mit einer völlig anderen Frontseite genügend vom iPad abzuheben. In dem Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf ging es nur um das Design des Galaxy Tab 10.1 – Apple hat sich bereits im Jahr 2004 sein iPad-Design schützen lassen. Software und Technik der konkurrierenden Tablets waren nicht Gegenstand des Verfahrens. Durch das Urteil ist es Samsungs deutscher Tochterfirma nun weiter untersagt, Samsungs, europaweit Tablet-Geräte mit Merkmalen wie einer rechteckigen Form, einer flachen klaren Oberfläche, gerundeten Ecken und einer gebogenen Rückseite anzubieten, fasst faz.net zusammen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, beide Seiten können in Berufung gehen.
faz.net, netbooknews.de, lg-duesseldorf.nrw.de (Pressemitteilung als PDF)

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