Gesetz: Störerhaftung beim WLAN soll fallen.

WIFIOffener Internetzugang: Freies WLAN soll in Deutschland endlich flächendeckend verfügbar sein. Das größte Hindernis dafür war bisher die sogenannte Störerhaftung. Erst im vergangenen Jahr hatte die Bundesregierung das Telemediengesetz dahingehend verändert. Nun wird das Gesetz wohl nochmal nachgebessert. Laut einem Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums sollen Anbieter aus der Haftung genommen werden, Websperren dafür einfacher möglich sein.

Im vergangenen Herbst hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass private Anbieter von Hotspots grundsätzlich nicht für Verstöße von Nutzern haften müssen. Der Gesetzentwurf ist eine Reaktion auf das Urteil. Besitzer von Cafés oder Hotels sollen nun von sämtlichen Kosten für Gerichtsprozesse befreit werden, wenn aus ihrem WLAN Filme oder Musik illegal heruntergeladen werden. Dafür soll jetzt als endlich endgültig derjenige haften, der gegen die Regeln verstoßen hat.

Einfacher werden sollen dagegen Netzsperren. Gerichte können demnach in Zukunft anordnen, dass Anbieter den Zugriff auf bestimmte Seiten blockieren müssen. Nutzer können dann Seiten, auf denen Urheberrechtsverletzungen begangen wurden, nicht mehr besuchen. Dies soll aber ein letztes Mittel bleiben und muss „technisch möglich, wirtschaftlich zumutbar und verhältnismäßig sein“. Der Bundesgerichtshof hatte Websperren vor etwa einem Jahr möglich gemacht.

„Hier findet man nicht mal ein öffentliches WLAN, und Sie wollen hier international führend werden?“, fragte eine Journalistin der New York Times im August 2014, als die Bundesregierung ihre „Digitale Agenda“ verkündete. Deutschland hinkt anderen Ländern beim Zugang zu freiem WLAN weit hinterher. Anbieter mussten Strafen und Prozesse fürchten. In anderen Ländern sind WLAN-Netze in Cafés, Linienbussen oder an Flughäfen längst Standard. Gleichzeitig ist auch mobiles Datenvolumen in Deutschland vergleichsweise teuer.

Freies WLAN ist auch auf EU-Ebene ein Thema. Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hatte im September angekündigt, dass es bis 2020 in den Zentren aller europäischen Großstädte kostenlose Hotspots als Zugang zum Internet geben solle. Die EU will die Einrichtung von Zugangspunkten an Rathäuser, Parks oder andere Zentren des öffentlichen Lebens fördern.

Der Gesetzentwurf zur Störerhaftung würde mehr Rechtssicherheit für Hotspot-Betreiber in Deutschland bringen. Noch herrscht aber keine Einigkeit zum Gesetzesentwurf. Dieser muss noch zwischen den Ressorts und mit Wirtschaftsverbänden abgestimmt werden. Der Vorschlag ist eine Chance, die Verbreitung von freiem WLAN in Deutschland zu steigern.

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