Whatsapp muss zum Übersetzer.

imageKleingedruckt auf deutsch: Der weltweit beliebte Messenger muss transparenter werden und seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ins Deutsche übersetzen, da diese vor allem „intransparent“ und „benachteiligend“ für deutsche Kunden seien. Das entschied das Berliner Kammergericht. Andernfalls droht dem zum Facebook-Konzern gehörenden Dienst ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro. Mit dem Urteil folgen die Richter der Auffassung deutscher Verbraucherschützer, dass juristisches Englisch in Deutschland nicht verbreitet sei. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale-Bundesverbands, nennt das Urteil „ein wichtiges Signal an andere international handelnde Unternehmen“. Weiterhin hat Whatsapp auch noch gegen das deutsche Telemediengesetz verstoßen. Denn demnach muss es neben einer E-Mail-Adresse noch eine weitere Möglichkeit für direkte Kundenkommunikation wie eine Telefonnummer oder ein Kontaktformular auf der Website geben. Links auf die Whatsapp-Kanäle bei Facebook oder Twitter reichen dafür nicht aus. Als Nutzer den Kontakt mit Whatsapp aufnehmen wäre via Facebook sowieso nicht möglich: Der Messenger hat seine Seite dort so eingerichtet, dass Nutzer keine Nachrichten schicken können.
sueddeutsche.de

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