App kommt doch: Strassensheriffs sollen Falschparker verpetzen.

131015-galerie_teaserbild-großMobile Petze: Die Straßensheriff-App soll jetzt doch umgesetzt werden – allerdings in abgespeckter Form. Weniger Features und keine iPhone-Version sind der Plan B der umstrittenen Berliner Initative. Die App soll das Falschparken v.a. auf Radwegen – ein in Berlin weit verbreitetes Ärgernis – bekämpfen und Nutzer dazu animieren Falschparker zu melden und auf einer virtuellen Karte zu markieren. Dauer-Falschparker sollten bei besonders häufigen Verstößen automatisch ans Bürgeramt verpetzt werden. In einer Crowdfunding-Kampagne kamen nur 11.140 der anvisierten 33.000 Euro zusammen, so dass die Initiatoren um Heinrich Stößenreuther gezwungen waren ehrenamtliche Mitarbeiter, Spender und eigene Ersparnisse aufzubringen, um die App doch noch professionell entwickeln zu können.  Die abgespeckte Variante soll zwar nicht mehr besonders smarte und entwicklungsintensive Funktionen wie etwa die automatische Benachrichtigung der Autofahrer bei Verstößen beinhalten. Aber das Ziel, “Ämter und Polizei mit den Kavaliersdelikten nicht alleine zu lassen” und zu unterstützen, soll auch mit der abgespeckten App erreichbar sein. Trotz gescheiterter Crowdfunding-Kampagne will Heinrich Stößenreuther mit seiner Initiative einen Nerv getroffen haben: „Wir sind begeistert, wie viele Menschen wir im Laufe der Kampagne für das gemeinsame Anliegen für mehr freie Rad- und Gehwege und lebenswertere Städte gewinnen konnten. Die weiteren Medienberichte und die Zahlen in Berlin zeigen, dass der Handlungsbedarf groß ist.“ Das Falschparken in zweiter Reihe und Radwegen soll in Berlin in den letzten drei Jahren um 30 Prozent zugenommen haben, in Hamburg sogar innerhalb von nur einem Jahr.
strassensheriff.de

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Eine Antwort zu “App kommt doch: Strassensheriffs sollen Falschparker verpetzen.”

  1. Quicknöllchen.de entwickelt ebenfalls derzeit eine App. Im Gegensatz zu Strassensheriffs.de ermöglicht diese jedoch die direkte Anzeige beim Ordnungsamt. Da keinerlei Daten (keine Kennzeichen, Standorte etc.) veröffentlicht werden, hat man wohl auch kein Datenschutz-Problem. Damit fällt das Ganze eventuell unter „persönliche Tätigkeiten“. 😉

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