M-Commerce per QR-Code – Wenn der Point-of-Sale zum Kunden kommt.

mobra-flyer.qrcodeDer QR-Code („Quick Response“) ist als Bestandteil von Plakaten und Werbeanzeigen kaum noch wegzudenken. Hintergrundinformationen zu Unternehmen und Produkten lassen sich so einfach und multimedial verbreiten.

Nachdem immer mehr potenzielle Kunden mit entsprechenden Smartphones ausgerüstet sind, kommt für QR-Codes aber auch noch eine andere Verwendungsmöglichkeit in Betracht: QR-Code sehen, scannen und kaufen! Ziel dieser M-Commerce-Variante ist es, den Point-of-Sale bequem an U-Bahn-Haltestellen oder in Warteschlangen am Flughafen zu verlagern.

Wer QR-Codes im M-Commerce-Bereich einsetzen will, muss aber nicht nur die technischen Voraussetzungen hierfür schaffen. Vielmehr berührt diese Variante des mobilen Einkaufens auch eine Reihe von rechtlichen Fragestellungen. Wie also sieht rechtssicheres QR-Code-Shopping aus?

Fernabsatz, Button-Lösung & Co.

Neben einem Online-Shop mit allem, was bei einem rechtskonformen Angebot an Verbraucher dazu gehört (unter anderem rechtlich einwandfreie AGB, Einhaltung der Datenschutzbe-stimmungen und eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung), ist insbesondere auf § 312g Abs. 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zu achten: Diese Regelung setzt die sogenannte Button-Lösung um.

Dem Verbraucher müssen unmittelbar vor der Bestellung die Pflichtinformationen zu den wesentlichen Produktmerkmalen, Mindestlaufzeit, Gesamtpreis, Versand- und Zusatzkosten klar verständlich und in hervorgehobener Weise mitgeteilt werden. Wird gegen diese Rege-lungen verstoßen, hat dies nicht nur Auswirkungen auf das konkrete Vertragsverhältnis. Vielmehr sind diese Verstöße auch beispielsweise durch die Wettbewerbszentrale über § 2 UKlaG (Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen) abmahnfähig.

Pflichtangaben zu Unternehmen, Produkt und Preis

Daneben stellt auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Anforderungen an das QR-Code-Shopping: § 5a Abs. 2 UWG sieht ebenfalls bestimmte Pflichtangaben für Werbung vor. Werden Waren oder Dienstleistungen unter Hinweis auf deren Merkmale und Preis in einer dem jeweiligen Kommunikationsmittel angemessenen Weise so angeboten, dass ein durchschnittlicher Verbraucher das Geschäft abschließen kann, so muss der Werbende zum Beispiel auf Identität und Anschrift seines Unternehmens hinweisen (§ 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG).

Enthält also schon das Plakat oder die Anzeige neben dem QR-Code Produktinformationen und Preisangaben, muss bereits dort auch die vollständige Firmierung und Adresse des Wer-benden angegeben werden. Enthält das Plakat oder die Anzeige aber etwa nur eine von dem Produkt unabhängige Abbildung und den QR-Code, müssen die Produktinformationen dann gemäß den Regelungen zum Fernabsatz im Online-Shop enthalten sein.

Ein Smartphone zu bedienen, ist doch kinderleicht!

Viele Smartphones sind in der Hand von Kindern und Jugendlichen. Bietet es sich da nicht geradezu an, mit QR-Code-Shopping sich gezielt an Kinder und Jugendlichen zu wenden? Für Minderjährige sieht das UWG aber Einschränkungen hinsichtlich der Werbung vor. So ist z.B. unlauter, Kinder (also Personen unter 14 Jahren) unmittelbar zum eigenen Kauf einer Ware aufzufordern. Die Aufforderung zum Erwerb kinderspezifischer Produkte per QR-Code-Shopping muss daher so ausgestaltet werden, dass sie sich nicht unmittelbar an Kinder richtet.

Insoweit eröffnet also auch das QR-Code-Shopping nicht zu jedem potentiellen Kundenkreis den Zugang. Ein rechtssicheres QR-Code-Shopping muss vielmehr u.a. die Regelungen des BGB und UWG beachten. Anderenfalls besteht das Risiko, dass als erste „Quick Response“ eine Abmahnung ins Haus flattert.

Julia_Dönch_CMS_Hasche_SigleÜber die Gastautorin:

Julia Dönch arbeitet als Rechtsanwältin im Bereich Gewerblicher Rechtschutz/Wettbewerbsrecht bei CMS Hasche Sigle in Stuttgart. Sie können Sie über julia.doench@cms-hs.com erreichen. Über weitere aktuelle Rechtsthemen bloggt CMS Hasche Sigle unter cmshs-bloggt.de.

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Unternehmen im Beitrag

Eine Antwort zu “M-Commerce per QR-Code – Wenn der Point-of-Sale zum Kunden kommt.”

  1. Guter Artikel!

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