Kartellamt geht gegen HRS vor, JustBook jubelt.

Hotelriese im Visier: Das Bundeskartellamt hat das Hotelbuchungsportal HRS abgemahnt und betrachtet die sogenannte „Meistbegünstigungsklausel“, die HRS mit seinen Partnerhotels vereinbart, für wettbewerbswidrig. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagt: „Durch die Best-Preis-Klausel wird Konkurrenten die Möglichkeit genommen, durch bessere Konditionen Boden gut zu machen. Newcomern wird der Markteintritt erschwert. Deshalb stellen diese Klauseln eine Gefahr für den Wettbewerb dar.“ Die Entscheidung des Kartellamts ist noch nicht endgültig, HRS kann nun Stellung nehmen und plant dies auch zu tun. Offenbar gibt es bei der Abmahnung einen Zusammenhang mit der Reaktion von HRS auf die Last-Minute-App JustBook, die erst Mitte Januar gestartet war.

Wie von mobilbranche.de berichtet und später auch von der „Wirtschaftswoche“ aufgegriffen, hat HRS offenbar Hotels aufgefordert, ihre Zimmer nicht weiter zu günstigeren Preisen bei JustBook als bei HRS anzubieten. Entsprechend jubelt JustBook jetzt: „Die Reaktion vom Bundeskartellamt zeigt, dass man sich auch als kleines Start-Up mit einem guten und innovativen Angebot gegen marktbeherrschende Wettbewerber behaupten kann“, so Ognjen Zeric, einer der Gründer. „Für unsere Partner-Hotels bedeutet das, dass sie ein Stück Freiheit in der Preisgestaltung zurückgewonnen haben und nun über JustBook Vielreisende differenziert ansprechen können, ohne Rabatte im Gesamtmarkt geben zu müssen.“ Ein aktuelles Statement von HRS steht noch aus.

[UPDATE 16.45 Uhr] Mittlerweile liegt ein Statement von HRS vor. Darin heißt es: „Die HRS Hotel Reservation Service Robert Ragge GmbH teilt nicht die vorläufige Auffassung des Bundeskartellamts zur ‚Bestpreis-Klausel‘ und widerspricht der Begründung, welche das Amt heute in einer Pressemitteilung veröffentlicht hat.“ HRS-Chef Tobias Ragge erklärt: „Natürlich nehmen wir die Bedenken der Behörde ernst. Wir haben aber gute Argumente, die verdeutlichen, dass der Wettbewerb nicht beschränkt wird. Von der Bestpreis-Garantie profitieren letztlich die Verbraucher. Das entspricht unserem Service-Verständnis und unserer konsequenten Kundenorientierung.“ [/UPDATE ENDE]

Vergangene Woche hatte HRS auf Anfrage von mobilbranche.de mitgeteilt, sollten Hotels „einen besseren Preis bei JustBook anbieten als bei HRS, weisen wir die Hotels darauf hin und bitten sie die Raten entsprechend bei HRS anzupassen“. HRS betonte dabei zugleich, dass HRS die Konditionen von allen Hotelvermittlern beobachtet und nicht nur die von JustBook.
wallstreet-online.de, bundeskartellamt.de, justbook.com/blog

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Eine Antwort zu “Kartellamt geht gegen HRS vor, JustBook jubelt.”

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