Vodafone will sein Festnetz-Geschäft begraben.

Kabellos: Vodafone will sich auf seine Wurzeln als Mobilfunkprovider zurückbesinnen. In spätestens drei Jahren sollen die meisten der 3,5 Mio DSL-Kunden in Deutschland nur noch mobil ins Internet gehen. Dafür will der Konzern auf breiter Front werben, kündigt Deutschland-Chef Friedrich Joussen an. Der neue, schnelle Mobilfunkstandard LTE sei „ein vollwertiger Ersatz für stationäre Lösungen“. Mit Übertragungsraten von bis zu 100 Megabit pro Sekunde, stelle sich die Frage „Mobil mit der Zukunftstechnologie LTE oder stationär mit weniger Komfort“, wirbt Joussen in Düsseldorf. Er rechne damit, dass LTE „mittelfristig die bevorzugte Technologie im Privatkundensegment“ sein wird. Das Festnetzgeschäft, das Vodafone einzig in Deutschland betreibt, resultiert aus der Übernahme von Arcor vor drei Jahren. Die war rückblickend aber „absolut richtig“, betont Joussen. Neben 2,5 Mio privaten DSL-Kunden konnte Vodafone auch das lukrative Firmengeschäft von Arcor übernehmen. So laufen etwa alle Telefon- und Onlineanschlüsse von Behörden und Institutionen des Freistaats Bayern über Vodafone, auch mit einem Drittel der DAX-Konzerne konnte Vodafone Mobilfunk-Verträge abschließen. Zudem ließen sich die Datenmengen für LTE nur mit einem bundesweiten Glasfasernetz bis in alle Vororte transportieren – dieses Netz bekam Vodafone von Arcor. Die Abkehr vom Festnetzgeschäft für Privatkunden dürfte daher vor allem wirtschaftliche Gründe haben: Für die Anmietung der Kupferleitungen muss Vodafone pro Monat etwa 10 Euro pro Anschluss an die Deutsche Telekom zahlen – Geld, das bei der Nutzung der eigenen LTE-Infrastruktur die die eigene Kasse fließt.
rp-online.de, sueddeutsche.de

weitere Meldungen von mobilbranche.de – dem täglichen Newsletter zum Mobile Web:
Blackberry-Hersteller Research in Motion leidet, Nokia wegen Patentrechtsverletzung verurteilt, Apple wegen iBooks verklagt.>>

Diesen Artikel teilen

Kommentare sind geschlossen.

Mobilbranche.de Newsletter

Hiermit akzeptiere ich die Datenschutzbestimmungen.