Weiter Rechtsunsicherheit bei LTE-Ausbau in Deutschland.

Ewige Ungewissheit? Der Ausbau des mobilen Datenturbos LTE steht nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig juristisch auf wackeligen Füßen. Die Richter verwiesen gestern eine Klage von E-Plus gegen die Bedingungen bei der Versteigerung der LTE-Frequenzen zurück ans Verwaltungsgericht Köln. Dadurch besteht für die E-Plus-Konkurrenten Deutsche Telekom, Vodafone und O2 nun eine gewisse Rechtsunsicherheit beim LTE-Ausbau im Frequenzbereich unter 1 Gigahertz, der sich besonders für die Versorgung des ländlichen Raums eignet. Theoretisch könnte das Verwaltungsgericht Köln die Versteigerung für nichtig erklären oder E-Plus zumindest Kompensationszahlungen zusprechen, sollte das Gericht zu der Ansicht gelangen, die Auktion sei nicht mit rechten Dingen abgelaufen. Wie wahrscheinlich das ist – unklar. Schließlich hatte das Kölner Gericht die Klage von E-Plus vergangenes Jahr noch vor der Vergabe der Frequenzen in erster Instanz abgewiesen. Nun aber urteilte das Bundesverwaltungsgericht, dass damals der Sachverhalt nicht ausreichend geklärt worden sei. Somit müssen die Kölner Richter das Verfahren nun neu aufrollen. Es könnte bis Jahresende dauern, bis in Köln erneut ein Urteil über die Auktionsbedingungen gesprochen wird. E-Plus war bei der Auktion Ende Mai 2010 als einziger Mobilfunker bei der Vergabe der LTE-Frequenzen unter 1 Gigahertz leer ausgegangen und hatte nur Frequenzen zwischen 1.8 und 2.6 Gigahertz ersteigert. Mit diesen weniger strahlungsintensiven Frequenzen ist der LTE-Ausbau für E-Plus besonders aufwendig und teuer. E-Plus hatte sich mit der Klage u.a. dagegen gewährt, dass die Frequenzen überhaupt versteigert werden sollten, statt sie anderweitig zuzuteilen.
teltarif.de, portel.de, bundesverwaltungsgericht.de

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